Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Kükenschreddern: Man darf Tiere nicht quälen, aber töten, sobald die Aufzucht zu teuer ist!
Datum: Montag, dem 23. Mai 2016
Thema: Tier News


Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Kükenschreddern: Bremen (ots) - Mehr als 40 Millionen männliche Küken werden jedes Jahr in Deutschland auf barbarische Weise getötet:

Sie werden bei lebendigem Leibe geschreddert oder vergast, weil sie natürlich keine Eier legen und nicht genug Fleisch ansetzen.

Für die Lebensmittelindustrie sind sie ein überflüssiges Abfallprodukt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun entschieden, dass diese grausame Praxis erlaubt ist.

Man darf Tiere nicht quälen, so steht es im Gesetz. Aber man darf sie töten, sobald die Aufzucht mit einem gewissen Aufwand verbunden ist - also zu teuer ist.

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Kükenschreddern: Bremen (ots) - Mehr als 40 Millionen männliche Küken werden jedes Jahr in Deutschland auf barbarische Weise getötet:

Sie werden bei lebendigem Leibe geschreddert oder vergast, weil sie natürlich keine Eier legen und nicht genug Fleisch ansetzen.

Für die Lebensmittelindustrie sind sie ein überflüssiges Abfallprodukt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun entschieden, dass diese grausame Praxis erlaubt ist.

Man darf Tiere nicht quälen, so steht es im Gesetz. Aber man darf sie töten, sobald die Aufzucht mit einem gewissen Aufwand verbunden ist - also zu teuer ist.





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