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Tier Tipps & Tier Infos @ Tier-News-24/7.de! Krach oder Zukunftsmusik?

Geschrieben am Donnerstag, dem 01. September 2011 von Tier-News-24/7.de

Tier Infos
Tier Infos & Tier News @ Tier-News-247.de | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PM.de: Wo viele Menschen auf engem Raum wohnen, kann es laut werden

Viele Mieter empfinden Geräusche aus der Nachbarschaft als störend. Ein gewisses Maß an Lärm ist aber nicht immer zu vermeiden: Kinder spielen selten leise und Hunde bellen ohne Vorwarnung. Doch kann Krach gleich zur Kündigung des Mietvertrages führen? Was ist zumutbar, was muss hingenommen werden und welche Möglichkeiten hat man, wenn der Lärm vom Nachbarn überhand nimmt? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) streiten sich die Deutschen mit ihren Nachbarn am häufigsten über Lärm. Vor allem Kinderlärm ist Ursache für Zwistig-keiten zwischen Eltern, Nachbarn und Vermietern. Kommt es hier tatsächlich zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien. "In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine sogenannte "erweiterte Toleranz-grenze"", erläutert Christine Lewetz, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Kinderge-schrei beim morgendlichen Verlassen einer Wohnung sei beispielsweise zumutbar und kein Anlass für eine Mietminderung, entschied das Landgericht München (Az. 24 U 198/04). Das Gericht bezeichnete Kinderlärm in diesem Zusammenhang sogar als Zukunftsmusik. Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht. Geräusche aufgrund des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs von Kindern sind unvermeidbar. Mitmieter müssen daher auch laute Zurufe oder Abzählverse dulden. Das bescheinigte das Landgericht Wuppertal einem Vermieter, der einer Familie gekündigt hatte, weil deren Kinder trotz Verbotsschildes im Garagenhof anstatt auf dem angrenzenden Spielplatz gespielt hatten. Das Gericht entschied, dass dies keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten darstelle. Angesichts der vielen Kinder in der Wohnanlage müssten Nachbarn und Vermieter den Spiellärm ertragen, denn er habe das "übliche Maß" nicht überstiegen (Az. 16 S 25/08). Die Grenze ist allerdings zu ziehen, wenn Kinder "mutwillig" Lärm erzeugen, beispielsweise durch ständiges Springen von Stühlen während der Ruhezeiten, ohne dass die Eltern etwas dagegen tun. Extremer und dauernder Lärm zur Nachtzeit kann sogar eine Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen (Landgericht Berlin, WuM 99, 329).

Hundegebell in den Ruhezeiten
Anders ist die Lage bei Lärm durch Tiere: Ein Tierbesitzer muss nach Ansicht der Rechtsprechung auf seine Nachbarschaft generell Rücksicht nehmen. Das heißt: Die Haustiere sind so zu halten, dass von ihnen keine wesentliche Störung für andere ausgeht. Damit stellt sich, vor allem für die betroffenen Tierhalter, die Frage: Wann ist mein Tier zu laut? Eine konkrete Antwort gibt es dafür nicht: "Grundsätzlich muss ein gewisses Ausmaß an Tiergeräuschen geduldet werden", so die D.A.S. Expertin. Gerichtsurteile beschäftigen sich oft mit der Frage, ob die Nutzung des eigenen Grundstücks durch Lärm vom Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Entsprechende Unterlassungsansprüche können freilich nur Eigentümer, jedoch nicht die Mieter vor Gericht durchsetzen. Die Geräuschentwicklung muss dabei immer eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Auch diese muss allerdings geduldet werden, wenn die Tiergeräusche in der betroffenen Region als ortsüblich anzusehen sind, so beispielsweise der Hahnenschrei im Dorf. Dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zufolge kann einem Hundehalter auferlegt werden, zumindest zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr früh durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass seine Nachbarn nicht durch fortwährendes Hundegebell wachgehalten werden (Urteil vom 11.01.2007, Az: 5 U 152/05). Das Gebell während der nächtlichen Ruhezeiten wurde hier als wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks angesehen, weil es durch das Fehlen der Hintergrundgeräusche des Tages besonders deutlich zu hören war. In derartigen Fällen hat der Nachbar laut §1004 Abs. 1 BGB das Recht, vom Tierhalter die Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen.

Hausordnung legt Rechte und Pflichten fest
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Daher regelt die Hausordnung das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses - auch die Ruhezeiten. In einem Mietshaus ist generell jeder Mieter dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist zudem während der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten geboten: Meist betrifft dies die Zeitspannen zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie 22.00 bis 6.00 Uhr. Zudem gibt es oft Verordnungen und kommunale Satzungen über Lärmschutz und Ruhezeiten. Man sollte sich also auch bei der Stadt oder der Gemeinde über geltendes Recht informieren. Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen.

Andauernde Lärmbelästigung
Nachbarn im Mehrfamilienhaus, die sich über die Maßen gestört fühlen, sollten als erstes das Gespräch mit dem Störenfried suchen. Führt dieses zu keinem Ergebnis, kann man den gemeinsamen Vermieter einschalten. "Das sollte man tun, wenn ein Nachbar ständig laut ist", so die D.A.S. Expertin. Der Vermieter kann den störenden Bewohner abmahnen. Nach weiteren Lärmbelästigungen muss der Mieter mit einer Kündigung und sogar mit einer Räumungsklage rechnen. Wenn der Vermieter allerdings untätig bleibt oder seine Autorität nicht ausreicht, können Mieter bei unzumutbarem Krach die Miete mindern. Denn dann liegt ein Wohnungsmangel vor. Bleiben alle Versuche erfolglos, kann sich der durch Lärm belästigte Mieter nur noch an die Polizei wenden, um die Durchsetzung von gesetzlich festgelegten Ruhezeiten oder Lärmschutzvorschriften zu verlangen - für den Störenfried kann dann unter Umständen ein Bußgeld fällig werden. So kann nächtliche Geräuschentwicklung zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzrecht sein (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 411/90). Für rechtliche Schritte jeder Art muss man aber auf einen Punkt besonders achten: "Erstellen Sie als Beweismittel ein Lärmprotokoll", rät D.A.S. Expertin Christine Lewetz. Darin müssen Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung genau notiert werden. Ist Eile geboten, kann eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt werden.
Wann Mieter welchen Lärm wo veranstalten dürfen und wann nicht, erklärt die Checkliste des Rechtsportals der D.A.S. unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.676

Kurzfassung:
Lärm in der Mietwohnung
Kinderkrach statt Totenstille?

Spielende Kinder, Hunde, die bellen oder das Gedröhne des Rasenmähers. Wo viele Menschen auf engem Raum wohnen, gibt es auch Lärm - und Nachbarn, die sich durch diese Geräuschkulisse gestört fühlen. Doch wann kann Lärm zum Kündigungsgrund werden? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert das Problem: Besonders Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, Nachbarn und dem Vermieter. Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien. In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine sogenannte "erweiterte Toleranzgrenze". Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht. Anders ist die Lage bei Tiergeräuschen: Ein Tierbesitzer muss nach Ansicht der Rechtsprechung auf seine Nachbarschaft Rücksicht nehmen. Er muss seine Haustiere so halten, dass von ihnen keine wesentlichen Störungen für andere ausgehen.
Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Fühlen sich Mieter dennoch über die Maßen gestört, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Störenfried suchen. Führt dies zu keinem Erfolg, kann der betroffene Mieter den gemeinsamen Vermieter einschalten. Dieser kann den lauten Bewohner abmahnen. Nach weiteren Lärmbe-lästigungen droht dem Mieter sogar eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Laerm/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
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HARTZKOM Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
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Wo viele Menschen auf engem Raum wohnen, kann es laut werden

Viele Mieter empfinden Geräusche aus der Nachbarschaft als störend. Ein gewisses Maß an Lärm ist aber nicht immer zu vermeiden: Kinder spielen selten leise und Hunde bellen ohne Vorwarnung. Doch kann Krach gleich zur Kündigung des Mietvertrages führen? Was ist zumutbar, was muss hingenommen werden und welche Möglichkeiten hat man, wenn der Lärm vom Nachbarn überhand nimmt? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) streiten sich die Deutschen mit ihren Nachbarn am häufigsten über Lärm. Vor allem Kinderlärm ist Ursache für Zwistig-keiten zwischen Eltern, Nachbarn und Vermietern. Kommt es hier tatsächlich zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien. "In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine sogenannte "erweiterte Toleranz-grenze"", erläutert Christine Lewetz, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Kinderge-schrei beim morgendlichen Verlassen einer Wohnung sei beispielsweise zumutbar und kein Anlass für eine Mietminderung, entschied das Landgericht München (Az. 24 U 198/04). Das Gericht bezeichnete Kinderlärm in diesem Zusammenhang sogar als Zukunftsmusik. Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht. Geräusche aufgrund des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs von Kindern sind unvermeidbar. Mitmieter müssen daher auch laute Zurufe oder Abzählverse dulden. Das bescheinigte das Landgericht Wuppertal einem Vermieter, der einer Familie gekündigt hatte, weil deren Kinder trotz Verbotsschildes im Garagenhof anstatt auf dem angrenzenden Spielplatz gespielt hatten. Das Gericht entschied, dass dies keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten darstelle. Angesichts der vielen Kinder in der Wohnanlage müssten Nachbarn und Vermieter den Spiellärm ertragen, denn er habe das "übliche Maß" nicht überstiegen (Az. 16 S 25/08). Die Grenze ist allerdings zu ziehen, wenn Kinder "mutwillig" Lärm erzeugen, beispielsweise durch ständiges Springen von Stühlen während der Ruhezeiten, ohne dass die Eltern etwas dagegen tun. Extremer und dauernder Lärm zur Nachtzeit kann sogar eine Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen (Landgericht Berlin, WuM 99, 329).

Hundegebell in den Ruhezeiten
Anders ist die Lage bei Lärm durch Tiere: Ein Tierbesitzer muss nach Ansicht der Rechtsprechung auf seine Nachbarschaft generell Rücksicht nehmen. Das heißt: Die Haustiere sind so zu halten, dass von ihnen keine wesentliche Störung für andere ausgeht. Damit stellt sich, vor allem für die betroffenen Tierhalter, die Frage: Wann ist mein Tier zu laut? Eine konkrete Antwort gibt es dafür nicht: "Grundsätzlich muss ein gewisses Ausmaß an Tiergeräuschen geduldet werden", so die D.A.S. Expertin. Gerichtsurteile beschäftigen sich oft mit der Frage, ob die Nutzung des eigenen Grundstücks durch Lärm vom Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Entsprechende Unterlassungsansprüche können freilich nur Eigentümer, jedoch nicht die Mieter vor Gericht durchsetzen. Die Geräuschentwicklung muss dabei immer eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Auch diese muss allerdings geduldet werden, wenn die Tiergeräusche in der betroffenen Region als ortsüblich anzusehen sind, so beispielsweise der Hahnenschrei im Dorf. Dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zufolge kann einem Hundehalter auferlegt werden, zumindest zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr früh durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass seine Nachbarn nicht durch fortwährendes Hundegebell wachgehalten werden (Urteil vom 11.01.2007, Az: 5 U 152/05). Das Gebell während der nächtlichen Ruhezeiten wurde hier als wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks angesehen, weil es durch das Fehlen der Hintergrundgeräusche des Tages besonders deutlich zu hören war. In derartigen Fällen hat der Nachbar laut §1004 Abs. 1 BGB das Recht, vom Tierhalter die Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen.

Hausordnung legt Rechte und Pflichten fest
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Daher regelt die Hausordnung das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses - auch die Ruhezeiten. In einem Mietshaus ist generell jeder Mieter dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist zudem während der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten geboten: Meist betrifft dies die Zeitspannen zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie 22.00 bis 6.00 Uhr. Zudem gibt es oft Verordnungen und kommunale Satzungen über Lärmschutz und Ruhezeiten. Man sollte sich also auch bei der Stadt oder der Gemeinde über geltendes Recht informieren. Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen.

Andauernde Lärmbelästigung
Nachbarn im Mehrfamilienhaus, die sich über die Maßen gestört fühlen, sollten als erstes das Gespräch mit dem Störenfried suchen. Führt dieses zu keinem Ergebnis, kann man den gemeinsamen Vermieter einschalten. "Das sollte man tun, wenn ein Nachbar ständig laut ist", so die D.A.S. Expertin. Der Vermieter kann den störenden Bewohner abmahnen. Nach weiteren Lärmbelästigungen muss der Mieter mit einer Kündigung und sogar mit einer Räumungsklage rechnen. Wenn der Vermieter allerdings untätig bleibt oder seine Autorität nicht ausreicht, können Mieter bei unzumutbarem Krach die Miete mindern. Denn dann liegt ein Wohnungsmangel vor. Bleiben alle Versuche erfolglos, kann sich der durch Lärm belästigte Mieter nur noch an die Polizei wenden, um die Durchsetzung von gesetzlich festgelegten Ruhezeiten oder Lärmschutzvorschriften zu verlangen - für den Störenfried kann dann unter Umständen ein Bußgeld fällig werden. So kann nächtliche Geräuschentwicklung zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzrecht sein (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 411/90). Für rechtliche Schritte jeder Art muss man aber auf einen Punkt besonders achten: "Erstellen Sie als Beweismittel ein Lärmprotokoll", rät D.A.S. Expertin Christine Lewetz. Darin müssen Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung genau notiert werden. Ist Eile geboten, kann eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt werden.
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Lärm in der Mietwohnung
Kinderkrach statt Totenstille?

Spielende Kinder, Hunde, die bellen oder das Gedröhne des Rasenmähers. Wo viele Menschen auf engem Raum wohnen, gibt es auch Lärm - und Nachbarn, die sich durch diese Geräuschkulisse gestört fühlen. Doch wann kann Lärm zum Kündigungsgrund werden? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert das Problem: Besonders Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, Nachbarn und dem Vermieter. Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien. In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine sogenannte "erweiterte Toleranzgrenze". Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht. Anders ist die Lage bei Tiergeräuschen: Ein Tierbesitzer muss nach Ansicht der Rechtsprechung auf seine Nachbarschaft Rücksicht nehmen. Er muss seine Haustiere so halten, dass von ihnen keine wesentlichen Störungen für andere ausgehen.
Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Fühlen sich Mieter dennoch über die Maßen gestört, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Störenfried suchen. Führt dies zu keinem Erfolg, kann der betroffene Mieter den gemeinsamen Vermieter einschalten. Dieser kann den lauten Bewohner abmahnen. Nach weiteren Lärmbe-lästigungen droht dem Mieter sogar eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage.
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Laerm/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

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D.A.S. Anne Kronzucker
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
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Verschenken Sie zu Ostern anstatt der üblichen Süßigkeiten etwas Lesevergnügen. Die Zähne Ihrer Kinder werden es danken. Also ran an die Bücher und los!

ElfenZauberei
Der 15-jährige Frederic lebt mit seiner Mutter in einer Villa und bekommt jeden Wunsch erfüllt. Materiell hat er keine Sorgen, jedoch hätte gern eine Familie, in der er sich geborgen fühlen könnte. Nachdem er sich nach einem heftigen Streit wünscht, dass seine Mutter verschwinden würde, geht dieser Wunsch umge ...

 Tierisches Silvester - nicht für alle ein Spaß (PR-Gateway, 23.12.2019)
ARAG Experten über die richtige Vorbereitung auf Silvester mit Haustieren.

Wenn es zum Jahreswechsel wieder turbulent und laut wird, beginnt für viele Haustierbesitzer die stressigste Zeit des Jahres. Ihre vierbeinigen Mitbewohner werden beim Silvesterlärm oft unruhig, verweigern das Futter oder geraten gar in Panik. Durch das extrem sensible Gehör von Hunden und Katzen kann ein Böller oder das schrille Pfeifen von Heulern bei ihnen körperliche Schmerzen hervorrufen. Auch den Brandgeruch ...

 Buchvorstellung - Der kleine Kobold Wunderbar: und weitere Geschichten für kleine und große Kinder zum Träumen (Kummer, 20.08.2019)
In diesem Buch der Autorin Petra David-Winkler finden Sie Geschichten, die zum Träumen und Nachdenken anregen. Die verschiedenen Texte handeln über zauberhafte Wesen wie Kobolden sowohl in der uns umgebenden Landschaft, wie auch vom Meer und seinen Geheimnissen.
Dem Buch sind Zeichnungen beigefügt, die zum bunten Ausmalen geradezu auffordern, so dass jedes Kind sich sein ganz eigenes Lieblingsbuch schaffen kann.
Die Gedichte und Geschichten handeln von Freundschaft, Liebe und Mitei ...

 Unwetter-Chaos ist Horror für Haustiere (PR-Gateway, 07.06.2019)
Der Bund Deutscher Tierfreunde rät den Tierhaltern zu Ruhe und Gelassenheit - Medikamente nur im Notfall nutzen

Die gegenwärtige Wetterlage mit unzähligen Unwettern und heftigen Gewittern

sind ein Albtraum für viele Hunde und Katzen. Prasselnder Regen, orkanartige Stürme, krachender Donner und grelle Blitze - heftige Gewitter gehen manchen Katzen und Hunden nicht nur an die Nerven, sie machen ihnen auch richtig Angst. Davor schützen können Tierhalter ihre Lieblinge zwar nicht ...

 SPD-Kreistagsfraktion besucht Gut Aiderbichl in Niedersachsen (PR-Gateway, 18.02.2019)
Annette und Andre Engelhardt empfangen die SPD-Fraktion des Diepholzer Kreistags in Blockwinkel auf der 'Ballermann Ranch'

Es gehört u.a. zu dem breiten Aufgabenfeld eines engagierten Regionalpolitikers, sich über alle Gegebenheiten und Aktivitäten in seinem regionalen Umfeld persönlich zu informieren.

Diesmal hatte Scholens Bürgermeister Karl-Heinz Schwenn seine Fraktionskollegen/innen aus dem Diepholzer Kreistag nach Block ...

 
Loo&Me: Truffle Bay entwickelt Toilettenkonzept mit Entertainment-Faktor (PR-Gateway, 22.06.2018)
Die Münchner Marken- und Kommunikationsberatung entwickelt für Tank & Rast ein neues Konzept, das vor allem eine urbane und design-bewusste Zielgruppe ansprechen soll. Loo&Me lautet der Markenname für das neue Toilettenkonzept.

München, 22. Juni 2018. Knallige Farben, wilde Splashes und freche Sprüche zieren die Wände. Die Atmosphäre ist locker und gemütlich und der Raum lädt ein, hier eines der wichtigsten Geschäfte des Tages zu erledigen. Die Rede ist von einer öffentlichen Toilettenanl ...

 Tipps für Hunde und Katzen bei Unwettern (PR-Gateway, 11.06.2018)
Der Bund Deutscher Tierfreunde rät den Tierhaltern zu Ruhe und Gelassenheit - Medikamente nur im Notfall nutzen

Die gegenwärtige extreme Wetterlage mit glühend heißen Tagen und anschließenden schweren Gewittern und Unwettern hat uns fest im Griff: Prasselnder Regen, Hagelstürme, krachender Donner und grelle Blitze - heftige Gewitter gehen manchen Katzen und Hunden nicht nur an die Nerven, sie machen ihnen auch richtig Angst. Davor schützen können Tierhalter ihre Lieblinge zwar nicht, a ...

 Spätsommertraum am Ostseestrand (PR-Gateway, 26.09.2017)
Mit tierischen PS jagten Promis über die Sonneninsel Usedom und erbeuteten 21.000 Euro für die Welthungerhilfe

(NL/7151034584) In der Rolle des Jagdherrn rief Till Demtrøder vom 09. 10.September 2017 zum Charity-Event nach Usedom und bot VIPs wie u.a. Dieter Hallervorden, Mariella Ahrens, Jens Hilbert oder Nina Bott ein spektakuläres Naturerlebnis. torsino® Unique Merchandising sorgte mit lebensgroßen Pferdeköpfen für Aufsehen. Und eine große Spende!



Tausche Großstadtluf ...

 Tipps für Hunde und Katzen bei Sommergewittern (PR-Gateway, 19.07.2017)
Der Bund Deutscher Tierfreunde rät Tierhaltern zu Ruhe und Gelassenheit - Medikamente nur im Notfall nutzen

Der gegenwärtige Achterbahn-Sommer mit glühend heißen Tagen und anschliessenden schweren Unwettern hat uns fest im Griff: Prasselnder Regen, Hagelstürme, krachender Donner und grelle Blitze - heftige Gewitter gehen manchen Katzen und Hunden nicht nur an die Nerven, sie machen ihnen auch richtig Angst. Aufhalten können Tierhalter die Unwetter zwar nicht, aber sie können ihren Vier ...

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